AGB
1. VERTRAGSGEGENSTAND
Die Galvano Events GmbH (nachfolgend Galvano Events) ist spezialisiert auf die Erbringung von Eventveranstaltungen jeglicher Art. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen dem Auftraggeber und der Galvano Events.
2. GELTUNGSBEREICH
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen Galvano Events und dem Auftraggeber geschlossenen Verträge. Massgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Galvano Events schliesst Verträge ausschließlich unter Zugrundelegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab. Mit Erteilung des Auftrages anerkennt der Auftraggeber, dass diese dem Vertragsverhältnis zugrunde gelegt werden. Vereinbarungen mit Auftraggebern, welche die vorliegenden AGB nicht in ihrem vollen Umfang enthalten bzw. zugrundelegen oder ihrerseits auf die Geschäftsbedingungen des Auftraggebers verweisen, werden nicht angenommen.
3.VERTRAGSABSCHLUSS
3.1. Zustandekommen
Preislisten, Prospekte und Veröffentlichungen, die Galvano Events auf ihrer Website oder sonst wie auf dem Internet publiziert, stellen eine Einladung zur Offertstellung dar. Jegliche Verträge – gleichgültig ob mündlich, schriftlich oder konkludent geschlossen – kommen erst mit einer schriftlichen Bestätigung (Brief oder Email) durch Galvano Events zustande. Ein Schweigen von Galvano Events auf Vertragsangebote kann jedoch keinesfalls als Vertragsannahme gewertet werden.
3.2 Kostenvoranschläge
Kostenvoranschläge von Seiten Galvano Events (beziehen sich auf das letzte Briefing) sind unverbindlich und, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, entgeltlich. Sie verpflichten Galvano Events nicht zur Annahme des Auftrages oder zur Durchführung der darin beschriebenen Leistungen.
4. ERBRINGUNG DER LEISTUNG
4.1 Erbringung der Leistung durch Subunternehmer
Galvano Events ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Verträge geeignete Subunternehmer heranzuziehen, wobei Galvano Events diesfalls neben dem Subunternehmer für die vertraglichen Ansprüche des Auftraggebers weiterhaftet. Über die Tatsache einer solchen Vertretung und über die Person des Vertretenden hat Galvano Events den Auftraggeber nicht gesondert zu informieren. Für den Fall, dass sich Galvano Events bei der Erfüllung des Vertrages zur Gänze oder auch nur teilweise einer dritten Person bedient, entsteht zwischen diesem Dritten und dem Besteller kein Vertragsverhältnis.
4.2 Erbringung der Leistung durch bestimmte Personen
Soweit der Auftraggeber eine bestimmte Person für die Erfüllung des Vertrages anfordert, wird Galvano Events sich bemühen, diese für die Erfüllung zu gewinnen. Es besteht jedoch kein Anspruch auf die Erfüllung durch eine bestimmte Person oder einen bestimmten Personenkreis, soweit Galvano Events nicht ausdrücklich das Gegenteil erklärt hat.
5. GEWÄHRLEISTUNG UND SCHADENERSATZ
5.1 Mängelrüge
Jegliche Ansprüche gegen Galvano Events sind bei sonstigem Anspruchsverlust noch am Ort der Leistungserbringung unverzüglich bei den ausführenden Galvano Events Mitarbeitern zu rügen. Die Mitteilung der Rüge begründet keine Anerkennung irgendeiner Rechtspflicht seitens der Galvano Events. Die Rüge muss, damit sie wirksam ist, zusätzlich binnen 48 Stunden begründet und schriftlich mittels Einschreiben gegenüber Galvano Events erklärt werden. Die rechtzeitig erhobene Rüge berechtigt den Auftraggeber jedoch nicht zur Zurückbehaltung des vereinbarten Entgelts.
Wenn Mängel durch den Auftraggeber belegt werden, wird Galvano Events in angemessener Zeit und mit zumutbarem Aufwand entweder für die Mängelbeseitigung oder gleichwertigen Ersatz aufkommen. Kann Galvano Events weder den Mangel beseitigen noch entsprechenden Ersatz innert angemessener Frist liefern, kann der Auftraggeber den Ersatz des Minderwertes fordern.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel und Störungen, die Galvano Events nicht zu vertreten hat, wie höhere Gewalt, unsachgemässe Behandlung, Eingriffe des Kunden oder Dritter, übermässige Beanspruchung oder extreme Umgebungseinflüsse.
5.2 Haftungsausschluss
Für Vermögens-, Personen- und Sachschäden schliesst Galvano Events jegliche Haftung aus, soweit gesetzlich zulässig.
Aus einem Lieferverzug können keine Schadenersatzansprüche abgeleitet werden.
5.3. Haftungsbegrenzung
Die Haftung von Galvano Events ist jedoch in jedem Fall auf die Höhe der Auftragssumme, maximal jedoch auf einen Betrag von CHF 100'000.00 und auf den unmittelbaren Schaden begrenzt, soweit gesetzlich zulässig.
6. IRRTUMSANFECHTUNG
Die Anfechtung oder Anpassung des Vertrages wegen Irrtums, einschließlich eines Kalkulationsirrtums, ist für den Auftraggeber ausgeschlossen.
7. PREIS UND LIEFERBEDINGUNGEN
7.1 Steuern und Abgaben
Soweit nichts Besonderes vereinbart wurde, verstehen sich die von Galvano Events angebotenen Preise stets exklusive Steuern und Abgaben.
7.2 Leistungsverzögerung durch den Auftraggeber
Die Preise für die Erfüllung durch Galvano Events beziehen sich stets nur auf den vereinbarten Ort und die vereinbarte Zeit. Soweit sich durch Umstände, welche – auch ohne dessen Verschulden – auf der Seite des Auftraggebers eintreten, Orts- oder Zeitveränderungen ergeben, oder sonstige Umstände eintreten, welche die Leistungserbringung verzögern, ist Galvano Events berechtigt, das Entgelt in den Umständen nach angemessener Weise zu erhöhen. Soweit durch die genannten Umstände zusätzliche und unvorhergesehene Auslagen entstehen, sind diese ebenfalls vom Auftraggeber zu bezahlen.
7.3 Wirksamkeit der Zahlungen durch den Auftraggeber
Zahlungen durch den Auftraggeber sind unter Hinweis auf das Risiko der Doppelzahlung ausschliesslich auf das von Galvano Events bekannt gegebenem Konto zu leisten. An Mitarbeiter oder Vertreter von Galvano Events geleistete Zahlungen haben keine für den Auftraggeber befreiende Wirkung.
7.4 Zahlungstermine
Die Honorarzahlungen erfolgen in drei Tranchen. 50% des Honorars sind unmittelbar nach Auftragsbestätigung durch die Galvano Events zu bezahlen. 30% sind eine Woche (sieben Tage) vor Veranstaltungsbeginn zu bezahlen. Die restlichen 20% sind sofort nach Beendigung der Veranstaltung/Rechnungsstellung und ohne Abzug fällig. Bei nicht rechtzeitig geleisteten Zahlungen ist der Veranstalter berechtigt, die Leistungen zurückzuhalten oder den Vertrag aufzulösen.
7.5 Aufrechnungsverbote
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, eigene Ansprüche mit Ansprüchen von Galvano Events aus dem gegenständlichen Vertragsverhältnis zu verrechnen. Das Recht von Galvano Events eigene Forderungen mit jenen des Auftraggebers aufzurechnen bleibt davon unberührt.
7.6 Zusatzaufträge
Sollte der Auftraggeber im Rahmen eines Auftrages Galvano Events mit zusätzlichen Leistungen (schriftlich, mündlich oder konkludent) beauftragen, so sind diese in die Endabrechnung des Hauptauftrages aufzunehmen und ebenfalls innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist zu bezahlen. Sollte der Auftraggeber die Endabrechnung beanstanden, so ist er verpflichtet, allfällige Einwände gegen diese innerhalb einer Woche ab Zugang der Galvano Events bei sonstigem Verzicht auf Einwendungen gegen die Rechnung bekannt zu geben.
7.7 Stornierung/Annulation von Aufträgen
Eine Annullation durch den Auftraggeber vor Aktivitätsbeginn ist Galvano Events mittels Brief oder Email unter Angabe des Grundes mitzuteilen. Bei jeder Annullation werden dem Auftraggeber die folgenden aufgrund der Stornierung entstandenen Aufwände in Rechnung gestellt:
- Bis 60 Tage vor Veranstaltung 50% des vereinbarten Honorars
- Bis 30 Tage vor Veranstaltung 75% des vereinbarten Honorars
- Bis 10 Tage vor Veranstaltung 100% des vereinbarten Honorars
8. EIGENTUM AN ZUR VERFÜGUNG GESTELLTEN SACHEN
Soweit Galvano Events zur Erfüllung eigene Sachen zur Verfügung stellt, verbleiben diese jedenfalls in deren Eigentum. Ein wie immer geartetes Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers ist ausgeschlossen.
9. IMMATERIALGÜTERRECHTE
Sämtliche von Galvano Events erstellten Eventkonzeptionen, Pläne, Kostenvoranschläge, Ideen etc. sind urheberrechtlich geschützt. Galvano Events ist alleiniger Urheber und Eigentümer sämtlicher bei der Planung des Events erstellten Konzepte, Pläne, Dokumente, Kostenvoranschläge, Ideen etc. Vorschläge, Ideen oder sonstige Mitwirkung des Auftraggebers bei der Eventorganisation begründen kein Miturheberrecht.
10. LOYALITÄTSVERPFLICHTUNG
Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Der Auftraggeber wird jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Galvano Events Mitarbeitern, die an der Realisierung von Aufträgen gearbeitet haben, während der Dauer des Vertrages und zwölf Monate nach dessen Beendigung, unterlassen. Bei Verstoß gegen diese Regelung verpflichtet sich der Auftraggeber, Galvano Events eine Konventionalstrafe in Höhe von CHF 10'000.00 zu bezahlen.
Die Bezahlung der Konventionalstrafe befreit den Auftraggeber nicht von der Einhaltung des Abwerbeverbots. Ausserdem bleibt die Durchsetzung von Realansprüchen vorbehalten.
11. ÄNDERUNG DER AGB
Galvano Events behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern. Für im Zeitpunkt der Änderung bereits aufgegebene Aufträge gelten solche Regelungen nicht.
12. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Auftraggeber einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Bei gänzlicher oder teilweiser Unwirksamkeit einer Regelung ist der Auftraggeber verpflichtet, eine rechtlich und wirtschaftlich gleichgerichtete Regelung durch Galvano Events zu akzeptieren.
13. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Es gilt ausschließlich Schweizer Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle sich unmittelbar oder mittelbar aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist Zürich. Bei Auftraggebern mit Sitz oder Wohnsitz im Ausland behält sich Galvano Events das Recht vor, wahlweise auch am Sitz oder Wohnsitz des Auftraggebers Klage zu erheben.